Schulreglement
- Die Internationale Musikakademie für jedermann musica-libra.ch kann ausnahmslos von jedem/r besucht werden.
- Bei minderjährigen Schülern ist das Einverständnis des Vaters zwingend durch eine Unterschrift zu bestätigen.
- Anmeldungen über die Schulwebseite (www.musica-libra.ch) dienen lediglich der Kontaktaufnahme und sind mit keinerlei Verpflichtungen gekoppelt. Kontaktdaten der sich anmeldenden Personen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
- Die Internationale Musikakademie sieht keine Semestereinheiten vor. Zeitliche und sonstige Rahmenbedingungen werden mit dem/der jeweiligen Schüler/in vereinbart.
- Ein Ausstieg des/ der Schülers/in ist zu jeder Zeit möglich, sofern es seitens des/der Schülers/in 21 Tage im Voraus schriftlich kommuniziert wird.
- In nicht tragbaren Fällen kann der Vertrag seitens der Internationalen Musikakademie für jedermann abgelehnt werden.
- Zahlungsbedingungen:
- §1. Es werden nur zwischen dem Lehrer und dem/der Schüler/in vereinbarte Unterrichtseinheiten verrechnet.
- §2. Es werden jeweils 5 (Probephase), bzw. 10 Lektionen im Voraus bezahlt.
- §3. Zahlungen können per Bankeinzahlung, oder Bar gegen eine Bestätigung erfolgen.
- §4. Der jeweils bezahlte 10er Block ist binnen 5 Monaten nach Einzahlung von dem/der Schüler/in zu verbrauchen. Nach der Zeit verfällt das Unterrichtsgeld und wird dem/der Schüler/in nicht rückerstattet. Ausnahme: Abwesenheit des Lehrers und bei dokumentierten Vorfällen wie: Krankenhausaufenthalt, langwierige ansteckende Krankheiten, schwerwiegende Unfälle.
- §5. Meldet sich der/die Schüler/in nach 14 Tagen vom letzten Unterricht nicht beim entsprechenden Lehrer, wird er/sie automatisch von der Schule abgemeldet und das Unterrichtsgeld wird nicht rückerstattet. Nachweis der erfolgreichen Kontaktaufnahme liegt beim Schüler.
Mögliche Kontaktwege sind auf der Website der Akademie ersichtlich (www.musica-libra.ch).
- Vereinbarte Lektionen, die vom/von der Schüler/in nicht wahrgenommen werden können, müssen dem Lehrer spätestens 72 h vor dem vereinbarten Termin kommuniziert werden, ansonsten wird der gesamte Betrag dem/der Schüler/in verrechnet.
- Es gibt die Möglichkeit, ein Instrument von der Schule zu leihen (soweit die Schule über eines verfügt). Die monatliche Miete: nach Vereinbarung (+ Kaution, dem Instrumentenwert entsprechend).