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Musica-Libra: Übungsplan für bewusste Sänger und Sängerinnen

Schulreglement

  1. Die Internationale Musikakademie für jedermann musica-libra.ch kann ausnahmslos von jedem/r besucht werden.
  2. Bei minderjährigen Schülern ist das Einverständnis des Vaters zwingend durch eine Unterschrift zu bestätigen.
  3. Anmeldungen über die Schulwebseite (www.musica-libra.ch) dienen lediglich der Kontaktaufnahme und sind mit keinerlei Verpflichtungen gekoppelt. Kontaktdaten der sich anmeldenden Personen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
  4. Die Internationale Musikakademie sieht keine Semestereinheiten vor. Zeitliche und sonstige Rahmenbedingungen werden mit dem/der jeweiligen Schüler/in vereinbart.
  5. Ein Ausstieg des/ der Schülers/in ist zu jeder Zeit möglich, sofern es seitens des/der Schülers/in 21 Tage im Voraus schriftlich kommuniziert wird.
  6. In nicht tragbaren Fällen kann der Vertrag seitens der Internationalen Musikakademie für jedermann abgelehnt werden.
  7. Zahlungsbedingungen:
    • §1. Es werden nur zwischen dem Lehrer und dem/der Schüler/in vereinbarte Unterrichtseinheiten verrechnet.
    • §2. Es werden jeweils 5 (Probephase), bzw. 10 Lektionen im Voraus bezahlt.
    • §3. Zahlungen können per Bankeinzahlung, oder Bar gegen eine Bestätigung erfolgen.
    • §4. Der jeweils bezahlte 10er Block ist binnen 5 Monaten nach Einzahlung von dem/der Schüler/in zu verbrauchen. Nach der Zeit verfällt das Unterrichtsgeld und wird dem/der Schüler/in nicht rückerstattet. Ausnahme: Abwesenheit des Lehrers und bei dokumentierten Vorfällen wie: Krankenhausaufenthalt, langwierige ansteckende Krankheiten, schwerwiegende Unfälle.
    • §5. Meldet sich der/die Schüler/in nach 14 Tagen vom letzten Unterricht nicht beim entsprechenden Lehrer, wird er/sie automatisch von der Schule abgemeldet und das Unterrichtsgeld wird nicht rückerstattet. Nachweis der erfolgreichen Kontaktaufnahme liegt beim Schüler.

    Mögliche Kontaktwege sind auf der Website der Akademie ersichtlich (www.musica-libra.ch).

  8. Vereinbarte Lektionen, die vom/von der Schüler/in nicht wahrgenommen werden können, müssen dem Lehrer spätestens 72 h vor dem vereinbarten Termin kommuniziert werden, ansonsten wird der gesamte Betrag dem/der Schüler/in verrechnet.
  9. Es gibt die Möglichkeit, ein Instrument von der Schule zu leihen (soweit die Schule über eines verfügt). Die monatliche Miete: nach Vereinbarung (+ Kaution, dem Instrumentenwert entsprechend).

Die Bestimmungen treten ab der ersten Einzahlung in Kraft.

Ich habe die Bestimmungen gelesen und erkläre mich mit ihnen einverstanden.